Um die Verbraucher vor den Fallen des Daten Roaming zu bewahren und ihnen ein Mittel zur Kostenbegrenzung an die Hand zu geben, ist ab März 2010 auf Anordnung der EU eine automatische technische Kostenbegrenzungsfunktion einzurichten, die ab einem erreichten Betrag in Höhe von fünfzig Euro in Form eines "Cut-off"-Mechanismus die Verbindung unterbricht. Der Kunde kann auf Wunsch auch einen anderen Betrag oder ein bestimmtes Datenvolumen festlegen. Außerdem hat ab dem 01. Juni 2010 eine Warnung zu erfolgen, wenn der Kunde 80 Prozent dieses voreingestellten oder vereinbarten Betrages erreicht hat. Wünscht der Kunde nach Erhalt dieser Warnung nicht ausdrücklich die Freischaltung, wird das Daten Roaming gesperrt. Jeder International-Roaming Nutzer erhält seit dem 01.07.2009 immer dann, wenn dieser nach der Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat erstmalig einen Daten-Roaming-Dienst nutzt, ein Roaming-Gespräch führt oder eine SMS-Nachricht versendet unentgeltlich individuelle Informationen über die dafür geltenden Tarife. Diese müssen leicht empfangen und leicht verstanden werden, so die EU-Vorschrift. Angezeigt werden sie per SMS, E-Mail oder Pop-up-Fenster auf dem Endgerät des Kunden.